Wie wird eine BGV A3-Prüfung definiert
Die gesetzlichen Vorschriften der VDE BGV A3 Prüfung
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.“ (§ 5 BG „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“).
Der sichere Zustand ist vorhanden, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel so beschaffen sind, dass von ihnen bei ordnungsgemäßem Bedienen und bestimmungsgemäßer Verwendung weder eine unmittelbare (z.B. gefährliche Berührungsspannung) noch eine mittelbare (z.B. durch Strahlung, Explosion, Lärm) Gefahr für den Menschen ausgehen kann (DA zu § 4 Abs. 2 BGV A3).
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können in ihrer Funktion und Sicherheit durch Umgebungseinflüsse (z.B. Staub, Feuchtigkeit, Wärme, mechanische Beanspruchung) nachteilig beeinflusst werden (Auszug aus DA zu § 4 Abs. 3 BGV A3).
Die Haftung ohne eine BGV A3 Prüfung
Durch eine regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte nach BGV A3 schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen und vor wirtschaftlichen Schäden.
Brandschutzversicherungen schließen eine Haftung aus, falls Ihre Betriebsstätte oder auch einzelne Bereiche davon, durch einen Brand zerstört werden, der nachweislich von einem nicht geprüften Elektrogerät nach BGV A3 verursacht wurde!
Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, falls Personen durch ein nicht nach BGV A3 geprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften können diese mit Geldbußen geahndet werden.
Der damit verbundene schriftliche Prüfungsnachweis nach BGV A3 entbindet Sie von der Haftung.
Unfälle mit elektrischen Strom
Im Jahr 2004 starben durch Unfälle im Umgang mit elektrischen Strom 482 Menschen am Arbeitsplatz dadurch wurden die Unfallverhüttungsvorschriften und auch die Betriebsmittelverordnung bzw. die Betriebssicherheitsverordnung deutlich verschärft um Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber zu schützen.
