Die Prüfintervalle der BGV A3 Geräteprüfung
Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach BGV A3. Für die regelmäßige Einhaltung der Prüffristen werden wir Sie rechtzeitig informieren und einen auf Sie abgestimmten Termin für die BGV A3 Prüfung vereinbaren.
| Anlagen/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßmäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) | Elektrofachkraft |
| Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in “Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (VDE 0100 Gruppe 700)120 | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßmäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) | Elektrofachkraft |
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. | Auf ordnungsgemäßen Zustand durch Messgerät und Sichtprüfung | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstromschutz-einrichtungen in vorüber-gehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) | 1 Monat | auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandmessung) |
Elektrofachkraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter- in stationären Anlagen - in vorrübergehend stationären Anlagen |
6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
