Die Prüfintervalle der BGV A3 Geräteprüfung

Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach BGV A3. Für die regelmäßige Einhaltung der Prüffristen werden wir Sie rechtzeitig informieren und einen auf Sie abgestimmten Termin für die BGV A3 Prüfung vereinbaren.

Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßmäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in “Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (VDE 0100 Gruppe 700)120 1 Jahr auf ordnungsgemäßmäßen Zustand (VDE 0105 Teil 100) Elektrofachkraft
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Auf ordnungsgemäßen Zustand durch Messgerät und Sichtprüfung Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstromschutz-einrichtungen in vorüber-gehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen) 1 Monat auf Wirksamkeit
(Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandmessung)
Elektrofachkraft oder elektro-technisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter- in stationären Anlagen
- in vorrübergehend stationären Anlagen
6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer
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